Städte weisen ab einer gewissen Größe eine innere Strukturierung auf, eine Aufteilung in Teilräume mit unterschiedlichen Charakteristika. Diese Gliederung kann auf die langfristige Genese (u.a. auch Planung, siehe Absolutismus),
den Kulturraum oder auch, wie bei den meisten Städten der Industriestaaten, auf die eher kurzfristige Funktionsentmischung nach (z.T. auch vor) der Industrialisierung und der Einführung von Massenverkehrsmitteln zurückzuführen sein.
Gliederungen von Städten nach den jeweils vorherrschenden Nutzungen (Funktionen der Raumeinheiten) bzw. Funktionsvergesellschaftungen (z.B. City, Gewerbegebiete, Einfamilienhausgebiete) werden als funktionale Stadtgliederungen bezeichnet. Die Nutzung von Raumeinheiten für bestimmte, beherrschende Funktionen ist auch das Gliederungsmerkmal der in der Planung bedeutsamen Flächennutzungspläne.
Allgemeine städtische Funktionen können umfassen:
Flächen- und Gebäudenutzungen lassen sich zumeist relativ einfach empirisch erheben oder liegen bereits in Form von amtlichen Daten vor; die Analyse der Dynamik und Mechanismen der Ausbildung von Funktionsräumen innerhalb einer Stadt zählt dabei zu typisch geographischen Forschungsfeldern.
Zu den regelhaften Mechanismen zählen:
Diese Kräfte kontrollieren einzelne Sortierungs- und Verdrängungsprozesse, die sich im wesentlichen auf folgende Grundprozesse reduzieren lassen (HOFMEISTER:1990):
Ein nicht zu unterschätzendes Moment der Stadtstrukturierung kommt im Unterschied zur oben
beschriebenen System-Dynamik allerdings der verbreiteten Orientierung an bereits
vorhandenen Strukturen (z.B. Straßen, Schienen/U-Bahnen, Ver- und Entsorgungssysteme u.v.m.) zu:
Man spricht von Strukturpersistenz.
So sind in vielen Städten z.T. sehr alte Strukturen auch im heutigen Stadtbild noch
m.o.w. deutlich zu erkennen bspw. das Achsenkreuz der römischen Stadt in Köln.
Die Bedeutung der bereits vorhandenen Infrastruktur für die Strukturbildung hat dabei einen kumulativen Charakter. Selbst
die z.T. flächenhafte Zerstörung der Gebädestrukturen deutscher
Städte im Zweiten Weltkrieg (als Beispiel) hatte in der Wiederaufbauphase der
fünfziger Jahre eine zumindest teilweise Rückbesinnung auf ehemalige Raster zur Folge, da
die noch vorhandene und z.T. sehr wertvolle unterirdische Infrastruktur das
Durchpausen der "alten" Strukturen quasi erzwang.
Funktionen der vorindustriellen europäischen Stadt waren v.a. Verkauf, Handel, Handwerk und sekundäre religiöse und administrative Funktionen. Die Bevölkerungsverteilung entsprach überwiegend einem Flickenmuster verschiedener Bevölkerungsgruppen und -dichten.
Die relative Homogenität vorindustrieller Städte und ländlicher Siedlungen entspricht der kaum ausgeprägten Funktionstrennungen mit räumlicher Entsprechung der Funktionsüberlagerungen (häufig identische Wohn- und Arbeitsorte). Eine deutliche Heterogenität in physiognomischer und funktionaler Hinsicht ist erst bei modernen Städte ab einer bestimmten Größe (Schwellenwert ca. 10.000 Einwohner) zu beobachten.
Die Entstehung einer intraurbanen Differenzierung ist mit dem Städtewachstum unmittelbar verknüpft. Sie ist gewissermaßen die notwendige Folge eines Wachstums, das Selbstversorgung auf landwirtschaftlicher Basis unmöglich machte und damit Handels- und Verkehrsverflechtungen erzeugte.
Bereits in kleineren Städten ist eine Konzentration der Handelseinrichtungen um zentral gelegene Plätze zu beobachten. Mit zunehmender Stadtgröße kommen
Mit der funktionalen Gliederung eng verknüpft ist die weitgehende räumliche Trennung von Wohn- und Arbeitsplatz. Waren die Distanzen zwischen den einzelnen Daseins-Grundfunktionen zunächst noch nicht sehr groß, so stieg die räumliche Trennung verschiedener Funktionen und die Herausbildung funktional unterschiedlich geprägter Viertel mit der Einführung moderner Massenverkehrsmittel wie S- und U-Bahn zunehmend an (Bspl. Berlin, Hamburg).
Besondere Formen der Entmischung prägten die sozialistische Stadt (vgl.
z.B. dieses
interaktive Modell von Herrn
M. Ott)
Bei der Untersuchung städtischer Strukturen durch Geographen - beginnend etwa mit der Jahrhundertwende - wurden immer mehr Gesetzmäßigkeiten und Übereinstimmungen in der räumlichen Verteilung von Bevölkerungsdichteverteilungen und Stadtfunktionen bei unterschiedlichen Städten erkannt und beschrieben, die schließlich zur Bildung von deskriptiven sozialräumlichen Stadtstrukturmodellen führten.
Gleichzeitig bildeten sich - eher pragmatisch ausgerichtete - Verfahren der administrativen Bauleitplanung heraus, die darauf ausgerichtet waren und sind, die Entwicklung einer Siedlung für einen mittelfristigen Planungshorizont festzulegen und räumlich einzugrenzen. Als Gliederungskriterien wurden dabei insbesondere Maßzahlen verwendet, wie Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Baumassenzahl.
Ein Teil einer Innenstadt wird meist als City oder CBD bezeichnet. Er zeichnet sich aus durch höchste Erreichbarkeit, höchste Bodenpreise und Bebauungsdichte, eine starke Durchmischung verschiedener Funktionen, die jedoch alle durch einen Bedeutungsüberschuß über den eigentlichen Raum der City hinaus gekennzeichnet sind und zu maximalen Umsätze pro Flächeneinheit tendieren.
Bei den Geschäften dominieren häufig spezialisierte Einzelhandelseinrichtungen - teilweise in luxuriös gestalteten Passagen und Galerien zusammengefaßt - mit einer hohen Angebotstiefe. Typisch sind aber auch große Kaufhäuser und große Verwaltungen, häufig anzutreffen sind kulturelle Einrichtungen (Theater, Museen, Konzertsääle). Größere Flächenanteile der City sind für gewöhnlich durch Büronutzung geprägt. Charakteristisch ist heute der geringe Anteil von Wohnnutzung und das Fehlen von Industrie.
Ein weiteres Kennzeichen ist der starke Gegensatz von Tag- zu Nachtbevölkerung, der sich z.B. über das Erfassen von Passantenströmen messen läßt.
Es gibt unterschiedliche Abgrenzungsmethoden für den CBD. Neben dem funktionalen Ansatz, der die Zahl und Art zentralörtlicher Einrichtungen im Vergleich zu anderen Stadträumen erfaßt, werden häufig besondere Indizes definiert und zur Abgrenzung herangezogen. Dabei werden i.d.R. Verhältniszahlen zwischen Geschäftsgrundflächen und den Anteilen einzelner Nutzungen gebildet:
| Gesamtgeschäftsfläche | |
| HI = |
|
| Grundfläche |
| GesamtgeschäftsflächeCBD-typische Nutzungen | |
| CBHI = |
|
| Grundfläche |
| GesamtgeschäftsflächeCBD-typische Nutzungen×100 | |
| CBII = |
|
| Geschäftsfläche |
Bei der CBD-Abgrenzung über Verhältnismessungen bleiben jedoch die unterschiedlichen Qualitäten des Angebots unberücksichtigt, was einen Hauptkritikpunkt gegenüber diesem quantitativen Ansatz bildet.
Weitere Möglichkeit der City/CBD-Abgrenzung bilden der historische Ansatz, der eine City-Definition aus der Kenntnis der Stadtgenese ableitet, oder einfache empirische Ansätze. Die folgende Abbildung zeigt Kartierungen des Berliner Citybereichs der 1990er Jahre, die gebäudeweise auf der Basis der folgenden Kriterien aufgenommen und dann kartographisch generalisiert wurden:

Quellen: eigene Kartierungen mit Seminargruppe im Sommer 1998 bzw. B. Hofmeister, 1990
In Analogie zum Vorgehen bei der Abgrenzung des CBD-Bereichs lassen sich auch andere funktionale Gebietseinheiten der Stadt mit Hilfe von geeigneten Meßwerten abgrenzen. Dieses Vorgehen der Regionalisierung ist dabei ein "typisch geographischer" Untersuchungsansatz.
Die citynahen Wohn- und Gewerbeviertel sind ebenfalls eine charakteristische Raum- und Funktionseinheit vieler europäischer Städte. Entstanden zumeist in der Hochzeit der industriellen Umprägung der Städte im ausgehenden 19. Jahrhundert, weisen sie auch heute noch eine überdurchschnittlich hohe Bevökerungs- und Arbeitsstättendichte auf.
Sie lassen sich zumeist leicht über physiognomische Merkmale (Baualter, Bebauungsstruktur nach Dichte, Einheitlichkeit etc.) von anderen Stadträmen abgrenzen. Heute haben sie oft eine Verteilungsfunktion für die über Außenwanderung hinzukommenden Bevölkerungsgruppen (vgl. BRAUN G. & M. TIEFELSDORF, 1996 "Innerstädtische Migrationen in Berlin seit 1991.", In Berl. Geogr. Stud.:44).
Weitere typische Funktionsräme sind Gebiete mit dominierender Wohn- oder Gewerbenutzung bzw. Mischformen beider Nutzungen, Naherholungs- und Verkehrsräme. Diese Raumeinheiten werden üblicherweise in den unterschiedlichen Planungsebenen der Stadt- und Regionalplanung ausgewiesen und sind als Funktionsräme auch in entsprechenden Gesetzen (wie z.B. dem BauGB der BRD) definiert.
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Ein Flächennutzungsplan stellt die "(...) Art der Bodennutzung, wie sie sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde ergibt, in den Grundzügen dar. (...)" (Berliner FNP94,1994:2). Durch die Beschränkung auf wesentliche Formen der Bodennutzung wird dabei eine funktionale Stadtgliederung für die Planungen der Zukunft vorgegeben. Im einzelnen werden folgende Gebietstypen unterschieden, die auch kartographisch ausgewiesen werden, wenn sie eine Fläche größer oder gleich 3 ha umfassen oder überregionale Bedeutung haben: |
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