Seit den Anfängen städtischer Siedlungsentwicklung um etwa 3000 v. Chr. waren Grund- und Aufriß der Städte durch eine fortwährende Entwicklung und Veränderung gekennzeichnet. Auch während ein und derselben historischen Epoche lassen sich zwischen unterschiedlichen Kulturräumen Unterschiede in der äußeren Gestalt von Städten sowie ihrer jeweiligen sozialen und funktionalen Struktur ausmachen.
Dabei findet das siedlungsbezogene Planungs- und Gestaltungshandeln der Menschen seinen Ausdruck in jeweils spezifischen Grund- und Aufrißformen städtischer Siedlungen, die der Mensch zuvor zur Verwirklichung seiner spezifischen Siedlungsziele und Siedlungszwecke erdacht hat. Gerade städtische Siedlungen und urban geprägte Siedlungsräume unterlagen und unterliegen daher stets dem Wandel der jeweiligen Lebenskultur und der Lebensstile.
Der geschichtliche Wandel im Grundriß und Aufriß von
Städten, mitsamt der diese jeweils konstituierenden gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sollen im folgenden anhand
von Städten des europäischen Raumes für wichtige
kulturhistorische Epochen
an einigen typischen Beispielen aufgezeigt
werden.
Erste städtische Siedlungen lassen sich von archäologischer Seite bereits für die Zeit um etwa 3000 v. Chr. in Vorderasien, Ägypten, Mesopotamien und im Gebiet des heutigen Iran nachweisen. Aus klimatischen Gründen erfolgte von dort in den folgenden 1500 bis 2000 Jahren eine Ausbreitung städtischer Kulturen vor allem in Gebieten zwischen dem 20. und dem 40. Breitengrad nach Osten bis hin zu Teilen des heutigen China und nach Westen bis zum südlichen Zipfel der iberischen Halbinsel.
| Abb. 1: Vorgeschichtliche Verbreitungsgebiete städtischer Kulturen |
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| Quelle: Jürgen Hotzan 1994: dtv-atlas zur Stadt, S. 22, verändert |
Beispielhaft erwähnt werden kann hier die etwa um 1200 v. Chr. von den Phöniziern gegründete Stadt Gadir - heutiges Càdiz - (phönizisch: Gadir = Zaun, Umfassungsmauer, Festungsmauer, Hafenmauer), die heute als die älteste städtische Siedlung Spaniens und ganz Westeuropas angesehen wird. Waren die Phönizier zu damaliger Zeit bekannt als Handels- und Seefahrervolk, so zeigt sich dies bereits in der strategischen und topographischen Lage der Stadt. Nahegelegen zu den "Säulen des Herkules" lag sie an der Nahtstelle zwischen den Handelswegen des Mittelmeers und denen entlang der Atlantikküste. Sie diente vor allen Dingen dem Handel mit den reichen Erzvorkommen des Hinterlandes, wobei die topographische Lage der Stadt sehr gut zur Errichtung einer entsprechenden Hafenanlage geeignet war.
Die klassische Antike hat für die Architektur bis heute
gültige Maßstäbe gesetzt.
Der griechische Begriff "polis" bezeichnete dabei nicht
lediglich die physische Stadtgestalt in Form ihrer Gebäude,
Straßen und inneren Gliederung, sondern vielmehr auch die
Gemeinschaft der Stadtbewohner (griechisch: ho polìtäs
= Bürger, Mitbürger, polì teùein = Bürger
sein, als Bürger leben, sich wie ein Bürger verhalten).
Dies läßt sich sehr gut anhand von Ausführungen
des griechischen Philosophen Aristoteles erkennen, in denen er
wiederholt die Mitgliedschaft und Funktion eines jeden einzelnen
in der städtischen Gesellschaft sowie der Bedeutung städtischer
Lebensformen betont. Allerdings bildeten die Stadtbürger
neben den kein Bürgerrecht besitzenden Fremden (griechisch:
Metöken = Mitbewohner) und den Sklaven (griechisch: Douloi)
nur einen Teil der griechischen Stadtgesellschaft. Eine Schätzung
der Einwohnerzahlen griechisch-antiker Städte, sowie ihrer
jeweiligen Teilbevölkerungen erweist sich bis heute als sehr
schwierig. Für die Stadt Athen schwanken die Schätzungen
für das 5. Jh. vor Chr. beispielsweise zwischen etwa
35.000 und 172.000 männlichen Stadtbürgern, die Metöken
und Sklaven nicht gezählt.
Stilistisch läßt sich der griechische Städtebau
in den "archaioteros tropos" (älterer Stil bis
ca. 480 v. Chr.) und den sich anschließenden "neoteros tropos"
(neuerer Stil ca. 480 bis 335 v. Chr.) gliedern.
Bereits für die Epoche des frühgriechischen Stils läßt
sich eine räumliche Nähe der Standorte von Wirtschafts-
und Verwaltungsfunktionen innerhalb der Stadt feststellen. Die
Agora, der Marktplatz bildete in aller Regel den zentralen Ort
der Stadt. In ihrer direkten Nähe befanden sich meist der
Sitz des Stadtrates, das Buleuterion (griechisch: ha bouilä
= ratsversammlung, bouleùein = beraten, Ratsmitglied sein),
andere öffentliche Gebäude sowie die den verschiedenen
griechischen Göttern gewidmeten Tempelanlagen. Hinsichtlich
letzterer wurden im Fall der herrschaftlichen Übernahme von
Siedlungen die Standorte der Kultstätten der Vorbewohner
häufig übernommen und umgestaltet.
Öffentliche Gebäude erfuhren in der griechischen Stadt
hinsichtlich der architektonischen Gestaltung eine deutlich höhere
Bedeutung als Gebäude privater Nutzung. Die Säulenarchitektur
als charakteristisches Element der öffentlichen Gebäude
spiegelte die in der griechischen Gesellschaft der Antike intendierte
Transparenz öffentlicher und staatlicher Aspekte des gesellschaftlichen
Lebens wieder.
Das Gymnasion als Bildungsstätte, das Theater sowie das Stadion
befanden sich in der griechischen Stadt der Antike meist nicht
an zentralen Standorten. Sie lagen eher abgelegen, allerdings
noch innerhalb der Stadtmauer.
Als Beispiel für den frühgriechischen Stil des Städtebaus soll hier in Abbildung 2 die Stadtanlage von Olympia gezeigt werden. Sehr gut läßt sich erkennen, wie stark die städtebauliche Gestaltung auf den Menschen als Betrachter ausgerichtet war. Beim Eintritt durch das Haupttor der Stadt fielen dem eintretenden Besucher alle zentralen öffentlichen Gebäude der Stadt direkt ins Betrachtungsfeld.
| Abb. 2: Skizze der frühgriechischen Stadt Olympia |
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| Quelle: Jürgen Hotzan 1994: dtv-Atlas zur Stadt, S. 24, verändert |
Der späte Stil des griechisch-antiken Städtbau, nach
dem Städtebauer Hippodamos auch hippodamischer Stil benannt, wurde mit
den Rückeroberungen nach den Perserkriegen (500 bis 479 v.
Chr.) eingeleitet. Die sich anschließende Wiederentfaltung
griechischer Kultur fand auch im Wiederaufbau der durch die Perser
zerstörten Städte ihren Ausdruck. Anstatt eines einfachen
Wiederaufbaus der ehemals bestehenden Gebäude fanden jedoch
erstmals vor allem von Hippodamos entwickelte gesamtplanerische
Konzepte zur Stadtgestaltung ihre bauliche Umsetzung. Charakteristisch
war dabei vor allem eine feste Zuweisung einzelner Nutzungen
zu städtischen Teilgebieten sowie erstmals eine Grundrißgestalt
des städtischen Straßennetzes in Form eines Rechteckmusters
(Schachbrettgrundriß).
Die Stadtmauer umfaßte häufig ein weit größeres
Areal als die eigentlichen bebauten Flächen der griechischen
Stadt. Bei ihrer Errichtung bediente man sich auch topographischer
Elemente, wie sehr gut bei einer Betrachtung der Anlage der Stadt
Knidos erkennbar ist.
| Abb. 3: Grundriß der Stadt Knidos |
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| Quelle: Jürgen Hotzan 1994: dtv-Atlas zur Stadt, S. 24, verändert |
Mit dem Aufstieg des römischen Reiches seit dem 3. Jh. v.
Chr. ging in den durch die Römer besetzten Gebieten die Gründung
von Tausenden von Städten römischen Zuschnittes einher.
Diese dienten ohne Zweifel auch zur Manifestierung des römischen
Herrschaftsanspruches in den entfernt gelegenen Provinzen. Für
den deutschsprachigen Raum können hier als Beispiele römischer
Stadtgründungen unter anderem die Städte Köln,
Mainz und Trier, aber auch kleinere Römerstädte wie
Andernach, Xanten oder auch Remagen genannt werden.
Verbunden mit den zahlreichen Stadtgründungen durch die Römer
war die räumliche Ausbreitung der für die römische
Stadt typischen Architekturelemente. Eine weitgehend einheitliche
regelmäßige Struktur der Flurformen, der Straßen,
jeweiliger Hafenanlagen sowie die berühmten römischen
Aquädukte sind nur einige der Kennzeichen für den römischen Städtebau
der folgenden 500 Jahre.
Das römische Castrum (lateinisch: Kriegslager, Feldlager) war für den Grundriß sämtlicher Stadtgründungen im römischen Herrschaftsgebiet maßgebend. Grundrißform war dabei ein Quadrat oder Rechteck, wobei die vier Seiten nach den Haupthimmelsrichtungen ausgerichtet waren. Das römische Forum sowie andere öffentliche Gebäude lagen in der Regel am Schnittpunkt der beiden im rechten Winkel zueinander verlaufenden Hauptachsen römischer Stadtanlagen.
| Abb. 4. Römerstadt Venta Silurum |
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| Quelle: Jürgen Hotzan 1994: dtv-Atlas zur Stadt, S. 26 |
Bei der Anordnung der Nebenstraßen wurde das bereits aus griechischer Zeit bekannte Schachbrettmuster weitgehend übernommen und in Parallelität zu den Haupachsen eingefügt. Die dort angesiedelten Privatbauten waren allerdings in stärkerem Maße baurechtlichen Bestimmungen unterworfen als dies im griechischen Städtebau der Fall gewesen war. Stilistisch war das römische Atriumhaus vorherrschender Gebäudetyp, dessen Grundstruktur in weiten Teilen Südeuropas bis heute überdauert hat.
Die tiefgreifenden demographischen, sozialen, technologischen und ökonomischen Veränderungen, welche sich seit dem frühen Mittelalter nach dem Niedergang des römischen Reiches abzuzeichnen begannen, sollten sich auch in den stadtgestalterischen Merkmalen der zukünftigen Jahrhunderte niederschlagen. Ausgelöst durch ein beträchtliches Bevölkerungswachstum kam es zur damaligen Zeit zu einer großen Zahl von Stadtgründungen mit zunehmender Arbeitsteilung innerhalb der städtischen Bevölkerung. Die Zahl der deutschen Städte stieg von etwa 40 im 9. Jahrhundert auf über 3000 im 14. Jahrhundert an. (Seraphim, P.H.: 1962) Ermöglicht wurde dieser Prozeß durch zahlreiche agrartechnologische Neuerungen (u.a. Dreifelderwirtschaft, Pferde statt Ochsen als Zugtiere, Wassermühlen), die eine entsprechende Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft zur Folge hatte, wodurch die Versorgung der zahlenmäßig wachsenden Bevölkerung der Städte gesichert wurde. Dabei darf nicht übersehen werden, daß bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts hinein ein beträchtlicher Teil der Stadtbürger in den meist recht großen Stadtgemarkungen selbst Ackerbau und Viehhaltung betrieb.
Das Handwerk sollte sich allmählich zu einem eigenständigen Wirtschaftsbereich aus der Landwirtschaft herauslösen und zu einem festen - rechtlich manifestierten - Bestandteil städtischer Gesellschaften werden. In diesem Zusammenhang ist auf die Bedeutung der Zünfte für die Struktur und Entwicklung der mittelalterlichen Städte hinzuweisen. Eine Zunft war eine im lokalen Rahmen der Stadt organisierte Vereinigung von Handwerksmeistern. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer solchen Zunft war der Erwerb des Bürgerrechts. In ihren Gründungsurkunden erhoben die Zünfte den Zunftzwang, welcher vor allen Dingen Schutz gegen Konkurrenz innerhalb und außerhalb der Stadt bot. Gleichzeitig garantierten die Zünfte ihren Mitgliedern bei individueller Not Nahrungssicherung sowie weitreichende rechtliche und politische Unabhängigkeit gegenüber den Patrizierräten. Zunft und Handwerk eröffneten damit nicht allein eine ökonomische Existenzsicherung für breitere Schichten der Bevölkerung, sondern viel mehr auch kulturelle und soziale Identität, berufliche Bildung sowie religiöse Gemeinschaft und politische Aktivität (Engel 1993, S. 142-173).
| Abbildung 5: Segregation der Handwerkszünfte im mittelalterlichen Kiel |
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| Quelle: Landgraf, H. 1959, S. 80 |
Wie auch in Abbildung 5 anhand der Straßennahmen ersichtlich, segregierten sich in der mittelalterlichen Stadt häufig einzelne Zünfte in unterschiedlichen Stadtvierteln. Besondere Produktionsvoraussetzungen und Begleiterscheinungen (z.B. Emissionen) eines Handwerks konnten zur Konzentration aller Betriebe einer Zunft in einer Straße führen. Dies betraf insbesondere die Färber- und Gerberbetriebe, die auf fließend Wasser angewiesen waren, von der Geruchsbelästigung für andere Bevölkerungsteile ganz zu schweigen. Neben diesen technischen Gründen waren es aber häufig auch soziale Differenzierungen zwischen den einzelnen Handwerksbereichen, die zu einer Viertelbildung innerhalb der mittelalterlichen Stadt beitrugen (Engel 1993, S. 142-143).
Hinsichtlich der Siedlungsplätze der mittelalterlichen Städte kam es teils zu einer Überformung ehemals römischer Siedlungen, größtenteils allerdings aufgrund des starken Wachstums zu Neugründungen.
Die europäische Stadt des Mittelalters war insbesondere durch
den zunehmend rechtlich manifestierten Gedanken der Bürgerstadt
gekennzeichnet. Die Bürger einer jeden Stadt verfügten
demnach über eine ganze Reihe von Sonderrechten gegenüber
der nicht städtischen Bevölkerung. Zu nennen sind hier
das Marktrecht, das Zollrecht, das Recht auf Münzprägung
sowie zumindest eine niedere Gerichtsbarkeit. Dabei wurden vor allem
Kaufleute und Gewerbetreibende zur tragenden Bevölkerungsschicht
mittelalterlicher Städte (Engel 1993, S. 55 f.).
Als Beispiel einer typischen mittelalterlichen Stadt soll hier
in Abbildung 6 die Stadt Brügge gezeigt werden.
| Abbildung 6: Brügge in einem Stich von Guicciardi aus dem Jahre 1567 |
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| Quelle: Benevolo, L. 1993, S. 82 |
Äußeres Abgrenzungskriterium dieses Rechtsverständnisses war als städtebauliches Merkmal die Stadtmauer einer jeden Stadt. Da der Bau einer solchen Befestigungsanlage einen erheblichen Kostenaufwand darstellte, war man häufig geneigt, diese möglichst kurz zu halten, was die kompakten, rundlichen Formen erklärt. Das mußte jedoch mit wachsender Bevölkerung der Städte die Folge haben, daß das städtische gesellschaftliche Leben durch eine ausgeprägte Enge der Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse gekennzeichnet war oder die Befestigungsanlage erweitert werden mußte.
Die Mehrzahl der Bauten mittelalterlicher Städte war aus Holz gebaut, was größere Brandgefahren mit sich brachte (Engel, E. 1993, S. 89). Die einzigen Steinbauten waren als kennzeichnendes Element fast aller mittelalterlichen Städte die Kirche, das Rathaus und gegebenenfalls wenige Häuser wohlhabenderer Familien, die sich in aller Regel um den zentral gelegenen Marktplatz konzentrierten.
Trotz der genannten Gemeinsamkeiten mittelalterlicher Städte lassen sich jedoch auch zahlreiche Unterschiede ausmachen. Im Grundriß weisen die mittelalterlichen Städte eine überaus große Formenvielfalt auf. Einheitliche Baustile gab es kaum. Als Grundrißtypen lassen sich in erster Linie die in Abbildung 7 dargestellten Formen anführen.
| Abbildung 7: Mittelalterliche Stadtgrundrißtypen |
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| Quelle: Jürgen Hotzan 1994: dtv-Atlas zur Stadt, S. 30 |
Die Ursachen der Unterschiedlichkeiten mittelalterlicher Städte
liegen zum einen in dem jeweiligen sozialkulturellen Typ der Gründungsväter
sowie in der zunächst jeweils dominierenden ökonomischen
und politischen Funktion der neu entstehenden Städte.
Es lassen sich vor allem die folgenden funktionalen und historischen
Grundtypen der mittelalterlichen Stadt herausstellen:
Die sich bereits im 14. und 15. Jahrhundert abzeichnende Krise der mittelalterlichen Städte sollte sich in der Folgezeit zunächst weiter fortsetzen. Die Ursachen dieses Bedeutungsverlustes der mittelalterlichen Stadt waren vielfältig. Zahlreiche Städte waren durch Kriege in Mitleidenschaft gezogen worden. Für den deutschsprachigen Raum ist hier insbesondere auf die verheerenden Folgen des 30jährigen Krieges hinzuweisen. Hinzu kamen regelmäßige Dezimierungen weiter Teile der Stadtbevölkerung durch Pest-Epidemien.
Die große Zeit der Stadtgründungen war weitgehend abgeschlossen. Die Renaissance und als deren geisteskulturelle Grundlage der Humanismus verbreiteten sich von Italien ausgehend über Europa. Das damit veränderte Menschenbild sowie zahlreiche wissenschaftlich-technische Neuerungen sollten sich alsbald auch in neuen architektonischen und städtebaulichen Ideen niederschlagen. Die Entdeckung der perspektivischen Darstellung um das Jahr 1400 beeinflußte nicht nur die Malerei, sondern revolutionierte auch den Städtebau. (Benevolo, L. 1993, S. 108 f.) Genauso wie damit das jeweils Dargestellte stärker in die Perspektive des Betrachters rückte, wurde auch die Erde weit stärker als vom Menschen gestaltete Umwelt verstanden. Faktoren der Standortwahl, der Stadtgröße, der Grundrißgestaltung, der Sicherheit und Funktionalität sowie gleichzeitig der Ästhetik sollten in Anlehnung an die Antike wieder stärker Berücksichtigung im Städtebau der Renaissance finden. Italienische Architekten und Baumeister legten in der Folgezeit unterschiedliche Idealstadt-Entwürfe vor. Beispielhaft sollen hier in Abbildung 8 zwei Entwürfe von Francesco di Giorgio Martin gezeigt werden, in denen sich mit dem zentralen Straßenkreuz und dem Schachbrettgrundriß zwei wichtige Grundrißelemente der antiken Stadt wiederfinden.
| Abbildung 8: Entwürfe zweier Renaissance-Städte von Francesco di Giorgio Martin, niemals verwirklicht |
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| Quelle: Hotzan 1994: dtv-Atlas zur Stadt, S. 36 |
Der weitgehend unumschränkte Herrschaftsanspruch der absolutistischen Herrscher des Barock findet sich auch in den städtischen Grund- und Aufrißelementen dieser Epoche wieder. Mit der Entwicklung des Merkantilismus war in der Folgezeit die Schaffung neuer Verwaltungszentren in räumlicher Nähe zum fürstlichen Hof notwendig geworden. Adel, Beamtentum und Offiziere waren an die fürstlichen Höfe gezogen und prägten nun mehr und mehr die städtische Gesellschaft. Die Bürgergemeinde der mittelalterlichen Stadt wurde zunehmend aufgelöst. Es entstand als neuer Stadttyp die Residenzstadt des absolutistischen Flächenstaates. Ihre Residenzen planten die absolutistischen Fürsten häufig außerhalb bereits bestehender Städte, wobei bei der Planung und dem Bau solcher absolutistischen Residenzen nicht selten über bestehende Bodeneigentumsrechte hinweggegangen wurde. Als Beispiele können hier Versailles, Schönbrunn und Potsdam genannt werden. Typisches Merkmal ist zunächst die Orientierung der Bauten entlang einer Hauptachse. Am Beispiel Karlsruhes in Abbildung 10 ist sehr gut zu erkennen, wie die gesamte Stadtanlage in ihrem Grundriß auf das fürstliche Schloß ausgerichtet war. Auch darin kam der absolute Herrschaftsanspruch des Fürsten deutlich zum Ausdruck (Hotzan, J. 1994).
| Abbildung 9: Grundriß der fürstlichen Anlage zu Karlsruhe |
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| Quelle: Hotzan 1994: dtv-Atlas zur Stadt S. 38 |
Mit dem Aufkommen der geisteskulturellen Strömungen der Aufklärung und des Liberalismus sowie als Folgewirkung realpolitischer Ereignisse (Unabhängigkeitserklärung Amerikas, Französische Revolution) brach im Verlaufe des 18. Jahrhunderts die Macht der absolutistischen Herrscher zusammen. Jean Jacques Rousseau (1712 - 1778) entwickelte das Bild von einem Staat als einem "Gesellschaftsvertrag freier Individuen". Adam Smith als Begründer der klassischen Nationalökonomie förderte zusammen mit seinen Schülern den Übergang vom Merkantilismus zum marktwirtschaftlichen Liberalismus (Hotzan, J. 1994). Weiterhin sollten zahlreiche technologische Fortschritte eine steigende Industrieproduktivität zur Folge haben, die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in Großbritannien ihren Anfang fand. Hinzu kam ein durch verbesserte hygienische Verhältnisse bedingtes und in seinen Ausmaßen bis dahin unbekanntes Bevölkerungswachstum, welches gemeinsam mit der Wanderung der Menschen von Dörfern in städtische Agglomerationen mit besseren Verdienstmöglichkeiten zu einen enormen Bevölkerungsdruck in den Städten führte. Die Bauernbefreiung brachte nicht nur positive (agrar)wirtschaftliche Entwicklungseffekte aufgrund vorher nicht gekannter persönlicher Freiheiten mit veränderten Grund- und Eigentumsrechten, sondern hatte auch ein neues Ausmaß an Mobilität der Bevölkerung zur Folge (Benevolo, L. 1993, S. 184 f.).
Mit dem aufgezeigten geistigen, sozialen und wirtschaftskulturellen Wandel seit dem 18. Jahrhundert verloren auch die städtebaulichen Gestaltungsprinzipien des Mittelalters und des absolutistischen Zeitalters mehr und mehr an Gültigkeit.
Während im Mittelalter Wohn- und Arbeitsstätten beinahe ausschließlich unter einem Dach bestanden, kam es nun zur Gründung und Errichtung zahlreicher neuer Produktions- und Arbeitsstätten außerhalb des eigentlichen Stadtgebietes entlang größerer Ausfallstraßen oder entlang vorhandener Wasserwege. Dabei kam es zunächst häufig zu einem "städtebaulichen Wildwuchs": In Fußgängerdistanz zu diesen Fabrikanlagen entstanden für die zuwanderende Bevölkerung teils geplant, teils ungeplant zahlreiche Arbeitersiedlungen unterschiedlicher Qualität (vgl. Abbildung 10). Wiederum räumlich davon getrennt wurden die Wohnstandorte für wohlhabendere Bevölkerungsteile errichtet. Beim Eintritt in eine idealtypische Stadt des 19. Jahrhunderts durchquerte man zunächst die noch stärker landwirtschaftlich geprägten Vororte, traf dann auf meist im Westen der Städte gelegene Villenvororte (wegen eventueller Emissionen in vergleichsweise großer Entfernung zu den Fabrikanlagen errichtet), um dann auf die Industrieviertel mit sich anschließenden Arbeiterquartieren zu stoßen (Schoeller 1985, S. 304).
| Abbildung 10: Außenbezirk der Industriestadt Preston |
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| Quelle: Kostof, S. 1995, S. 52 |
Im ausgehenden 19. Jahrhundert wurden neue technische Lösungen
für die immer bedeutsamer werdenden innerstädtischen
Verkehrsströme entwickelt. Der Bau von S- und U-Bahnen als
öffentliche Verkehrsmittel ermöglichte eine zunehmende
Trennung der Funktion en Wohnen und Arbeiten im Stadtraum.
Neben dem Bau dieser öffentlichen Verkehrsmittel ist hinsichtlich
der innerstädtischen Verkehrsplanung des ausgehenden 19.
Jahrhunderts weiterhin anzuführen, daß die im Zuge
der Industrialisierung sprunghaft gewachsenen und damit zum Teil
nur noch schwer durchdringbaren Stadträume zahlreicher
europäischer Großstädte deren verkehrstechnische
Neuerschließung unbedingt notwendig gemacht hatten. Noch
heute sind diese Städte durch sehr weitläufige Verkehrsachsen
geprägt, mittels derer man zur damaligen Zeit eine neue
Zugänglichkeit weiter Stadträume erwirken wollte (Benevolo
1993, S. 208). Die Stadt Barcelona stellt dabei, wie in Abbildung
11 zu erkennen ist, ohne Zweifel ein sehr gutes Beispiel dar.
| Abbildung 11: |
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Die Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit der zahlreichen
städtebaulichen und architektonischen Stilrichtungen dieses
Jahrhunderts aufzuzeigen, würde den Rahmen dieser Abhandlung
sprengen.
Seit der Jahrhundertwende ist jedoch eine zunehmende Polarisierung
des Städtebaus zwischen dem an den technischen Städtebau
des 19. Jahrhunderts anschließenden Urbanismus einerseits
und einer antiurbanen Stilrichtung andererseits eindeutig festzustellen.
Kennzeichen städtebaulicher Konzeptionen des Urbanismus sind geschlossene Bebauung, häufig gerasterte Grundrißgestaltung und ein hoher Überbauungsgrad mit enormen Einwohnerdichtewerten. Beispielhaft gezeigt werden kann hier in Abbildung 12 ein Entwurf von Otto Wagner für den 22. Wiener Bezirk aus dem Jahre 1911.
| Abbildung 12: Der 22. Wiener Bezirk nach dem Entwurf von Otto Wagner aus dem Jahre 1911 |
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| Quelle: Lichtenberger 1987, S. 182 |
Der Grundgedanke des Urbanismus, das Bekenntnis zur großen und dichten Stadt, überdauerte auch die beiden Weltkriege bis hin zu den städtbaulichen Leitbildern der 60er und 70er Jahre. Besonders erwähnt werden soll hier für die 20er und 30er Jahre die Stilrichtung des "Bauhauses". Von seinen Vertretern in der Architektur wurden unter anderem Beiträge zur Entwicklung des standardisierten Wohnungsbaus geliefert, wobei im Unterschied zu früheren Konzeptionen des Urbanismus zunehmend Gedanken der Sozialpolitik (wieder) in städtebauliche Konzepte und in die architektonische Gestaltung der Wohnungsbauten einflossen. Erinnert sei hier nur an die sogenannte "Frankfurter Küche" in den Reihenhaussiedlungen des Architekten Ulrich Mai als gleichsam erste Einbauküche. Grundlegende Stilelemente des Bauhauses fanden ihre Fortsetzung auch in die Plattenbausiedlungen sozialistisch geprägter Staaten Osteuropas wie aber auch im standardisierten Wohnungsbau zahlreicher südeuropäischer Staaten. Dort wurden sie als Antwort auf einen durch die erst spät einsetzende Industrialisierung initiierten Bevölkerungsdruck gebaut.
Der Sprung zum utopistischen Städtebau wurde insbesondere durch den französischen Architekten Le Corbusier vorangetrieben, dessen Grundideen sich noch in zahlreichen aktuellen städtebaulichen Entwürfe wiederfinden lassen. In seinem Entwurf der "ville contamporaine"(Abbildung 13), die für etwa 3 Millionen Einwohner geplant war, lassen sich diese deutlich erkennen. Charakteristisch ist die klare Trennung unterschiedlicher Flächennutzungskategorien. Le Corbusier kreierte erstmals eine zentralgelegene Hochhauscity mit einer großen Zahl an 50- bis 60stöckigen Bürobauten, umgeben von etwa achtstöckigen freistehenden Wohnbauten. Außerhalb dieser stark urbanen Elemente seines Entwurfes wollte Le Corbusier jedoch eine lockere Bebauung gartenstadtähnlicher Einzelhausbebauung verwirklicht wissen. Hinsichtlich der Wohndichte schreckte Le Corbusier vor Dichtewerten von etwa 30.000 Einwohnern pro Quadratkilometer keineswegs zurück.
| Abbildung 13: Le Corbusier: La ville contemporaine, 1934 |
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| Quelle: Lichtenberger 1991, S. 182 |
Als stilistischer Gegenpol zum urbanistischen Städtebau des
20. Jahrhunderts ist insbesondere die Gartenstadtidee anzuführen.
Räumlich hatte diese ihren Ursprung zunächst in Großbritannien
und erfaßte bereits in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts
als Gegenbewegung zum Urbanismus weite Teile des Städtebaus Nordwesteuropas.
Als wichtiger Vertreter dieses Stils ist E. Howard zu nennen.
Seine Idee der Town-Countries sollte die Vorteile des intensiven
"Stadtlebens" mit der "Schönheit des Landlebens"
in Einklang bringen. Die von ihm projektierten Siedlungen sollten
voll funktionsfähige Städte mit allen notwendigen Versorgungseinrichtungen
hinsichtlich Gütern und Dienstleistungen sowie hinsichtlich
der Infrastruktureinrichtungen darstellen.
| Abbildung 14: Die Gartenstadtidee |
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| Quelle: Leister 1970 |
Gestalterisch sollte allerdings, wie in Abbildung 14 gut zu erkennen, die offene Einzelhausbebauung - durchzogen mit zahlreichen Grünzügen - vorherrschendes Element der Gartenstädte sein. Grundelemente des Gartenstadtgedankens wurden in Deutschland im Massenwohnungsbau der 20er und 30er Jahre verwirklicht. Als Beispiel sei hier die Krupp'sche Werkssiedlung in Essen genannt.
Nach 1945 schienen die umfangreichen Zerstörungen des zweiten
Weltkrieges in Deutschland die lockende Chance und große
Gelegenheit eines städtebaulichen Neuanfangs zu bieten.
Zunächst kam es zu einer Neuauflage der Kritik
an der Stadt des 19. Jahrhunderts. Bei weitgehender Übereinstimmung
in der Ansicht, daß die Städte der Industrialisierung
auch unter verkehrlichen Gesichtspunkten vom Standpunkt der Moderne
weitestgehend veraltet waren, zeigten sich die für die Zukunft
entwickelten städtebaulichen Planungsentwürfe sehr vielgestaltig.
Neben der Unklarheit über die eigentlichen baulich-stilistischen
Gestaltungsprinzipien zukünftigen Städtebaus bestanden auch wenige und
unsichere Vorstellungen zur zukünftigen funktionalen, wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklung der zerstörten Städte.
Trotz der Vielgestaltigkeit der Planungsentwürfe lassen sich jedoch einige Planungsprinzipien herausstellen, die für die Zeit des Wiederaufbaus kennzeichnend waren. Im Osten wie im Westen Deutschlands sah man weitgehend die Chance und Notwendigkeit, die Städte zu dezentralisieren und dazu neue Infrastruktureinrichtungen zu schaffen. Dabei kam der Planung und dem Bau von breit angelegten Straßen für den PKW als verkehrstechnischen Hoffnungsträger eine zentrale Rolle zu. Als einen charakteristischen Planungsentwurf für die städtebaulichen Konzeptionen der Nachkriegsjahre sei hier in Abbildung 15 der sogenannte "Kollektivplan" für Berlin gezeigt, der 1946 von Hans Scharoun, dem damaligen Leiter der Abteilung Bau und Wohnungswesen des Berliner Magistrats vorgelegt wurde. Eine Lockerung der Bausubstanz war durch die Kriegszerstörungen vorgegeben. Als Gliederungselement des Stadtraums war ein Netz von breit ausgebauten Verkehrsachsen sowie ausgedehnten Grünzüge vorgesehen. Diese Gliederung der Wohngebiete (als "Wohnzellen" bezeichnet) sollte das Wohnen in überschaubaren Nachbarschaften ermöglichen. Die Wohndichte sollte möglichst einheitlich sein, allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau als vor dem Krieg. Das Konzept der "Mietskasernen" wurde dementsprechend weitgehend abgelehnt.
Als weiteres kennzeichnendes Merkmal sollten sich Industrie, Wirtschaft und Verwaltung in deutlicher Trennung von den Wohnstandorten auf ein bandartiges Areal entlang der Spree konzentrieren.
| Abbildung 15: Der "Kollektivplan" von Hans Scharoun aus dem Jahre 1946 |
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| Quelle: Bodenschatz 1992, in: Neue Städte aus Ruinen, S. 63 |
Die zunächst hoch gesteckten Ziele des modernen Städtebaus sollten sich allerding sowohl in Berlin, wie auch in zahlreichen anderen deutschen Städten nicht durchsetzen lassen. Neben dem teils fehlenden politischen Willen bestand ein limitierender Faktor in der häufig noch bestehenden und zum großen Teil noch intakten tiefbaulichen Infrastruktur, welche die Realisierung mancher Planungsentwürfe zu kostspielig gemacht hätte. Die von der städtebaulichen Moderne bevorzugten und auch in der Charta von Athen manisfestierten Schemata der räumlichen Gliederung sowie der Nutzungstrennung waren nicht in allen Städten anwendbar gewesen. Sie fanden ihre konsequente Durchsetzung letztlich weniger beim eigentlichen Wiederaufbau als vielmehr bei Neubautätigkeit am Stadtrand sowie in einigen Großstädten. Besonders in Klein- und Mittelstädten wurden die alten Grundrißformen in aller Regel beibehalten, von Eingriffen im Interesse der Verkehrsplanung abgesehen.
Mit dem Verlauf des fortschreitenden kultur-, wirtschafts-, und sozialgeschichtlichen Wandels änderten sich in der europäischen Geschichte auch die Siedlungsziele und Siedlungszwecke der Menschen. Diese erforderten je nach kultureller und erwerbswirtschaftlicher Prägung und Orientierung der Siedler unterschiedliche Gestaltungen städtischer Siedlungen in Form ihres Grund- und Aufrisses. Damit wird schließlich offensichtlich, daß auch heute vom Menschen entwickelte und realisierte Planungsvorstellungen zur Gestaltung städtischer Siedlungen allenfalls Ausdruck aktueller kulturspezifischer Nutzungsansprüche als Bestandteil menschlichen Sozial- und Wirtschaftsverhaltens sein können und wiederum ihre Ablösung durch zukünftig entwickelte Gestaltungsvorstellungen zu städtischen Grund- und Aufrißformen finden werden.
[mh]
Literatur zu diesem Kapitel: