Zur Erklärung der Lage und Verteilungen menschlicher Siedlungen wurde eine große Zahl unterschiedlicher geographischer Untersuchungsansätze entwickelt und verfolgt. Ausgehend von einer zunächst nur den absoluten Standort erklärenden eher physisch-geographisch basierten Betrachtung (Festungsstädte, Hafenstädte, Bergbaustädte etc.), fanden bald auch Erklärungsansätze, die die Größe
und Rangfolge von Städten und Städtesystemen in die Erklärung mit einbezog, größeres Interesse. Zunächst interessierte der Aspekt der Stadtgrößen und ihrer Verteilung die Forscher. Der deutsche Geograph Felix Auerbach veröffentlichte 1913 seine Ergebnisse aus der empirischen Untersuchung einer Vielzahl von Städten und ihrer Einwohnerschaft. Diese seitdem als Rang-Größen-Regel oder Rank-Size-Rule bezeichnete Gesetzmäßigkeit besagt:
Wenn man die Städte eines Landes nach der Zahl ihrer Bewohner in eine Reihenfolge bringt, dann entspricht die Relation der Einwohnerzahlen der Städte untereinander dem umgekehrten Verhältnis ihrer Rangfolge, d.h.
die zweite Stadt hat nur halb so viele Einwohner wie die erste Stadt,
die dritte Stadt hat ein Drittel der Bevölkerung der ersten Stadt usw.
| Stellt man das Städtesystem eines Landes mit den nach Rangfolge sortierten Städten und deren Einwohnerzahlen graphisch dar, ergeben sich charakteristische Kurven, die sich bei den Untersuchungen Auerbachs bei verschiedenen Länder sehr ähnelten. Aus dieser (scheinbaren) Gesetzmäßigkeit versuchte man allgemeingültige Entwicklungsgesetze für Städtesysteme herzuleiten. Man nahm eine Zeit lang an, daß kleinere Städte eines Landes sich stets in Relation zur größten Stadt entwickelten, hatte jedoch zunächst keinen Erklärungansatz dafür, der z.B. eine funktionale Differenzierung der Städte einbezog. | ![]() Abb.1 Rang-Größen-Regel |
| Im Verlaufe der weiteren Erforschung von Rang-Größen-Beziehungen und im Zuge der weiteren urbanen Entwicklung im 20. Jahrhundert wurde festgestellt, daß sich die Städtesysteme bestimmter Regionen anders verhielten, als die Städtesysteme in anderen Regionen. Während in frühindustrialisierten Ländern die Unterschiede zwischen den Bevölkerungpotentialen der größten Städte geringer waren als es die Regel besagte, war der Abstand zwischen der größten Stadt und den Folgestädten in außereuropäischen Ländern größer als es der in Abb. 1 dargestellten Beziehung entsprochen hätte (vgl. Abb.2). | ![]() Abb.2 Rang-Größen-Proportionen unterschiedlicher Länder in doppellogarithmischer Darstellung |
Bei der Suche nach neuen Erklärungsansätzen für die Bedeutung einer Stadt im Städtesystem und für die Erklärung ihrer Lage, rückte in den dreißiger Jahren die Untersuchung von funktionalen Differenzierungen und ökonomischen Beziehungen ins Zentrum des wissenschaftlichen Interesses.
Die Frage nach der Ordnung von Siedlungen im Raum und den Kräften, die diese Ordnung bewirken, untersuchte auch der deutsche Geograph Walter Christaller in seinem 1933 publizierten Werk "Die zentralen Orte in Süddeutschland. Eine ökonomisch-geographische Untersuchung über die Gesetzmäßigkeiten der Verbreitung und Entwicklung der Siedlungen mit städtischen Funktionen.". Er stellte seiner Untersuchung folgende Definitionen voran:
Christaller bestimmte die Zentralität oder den Bedeutungsüberschuß einer Stadt als das Verhältnis zwischen den Diensten, die insgesamt bereitgestellt werden (für die Stadt und ihr Ergänzungsgebiet) und den Diensten, die nur für die Stadtbewohner selbst benötigt werden (Differenz=Bedeutungsüberschuß). Je höher die Zentralität einer Stadt, desto größer ist die Anzahl von Dienstleistungen je Bewohner. Die Theorie der zentralen Orte ist im engeren Sinne eine Standorttheorie für den tertiären Wirtschaftssektor.
Als empirischen Ansatz für die Verifizierung seiner Hypothese
wählte Christaller eine Untersuchung der Zahl der Telephonanschlüsse
einer Stadt, die er in Relation zur Einwohnerzahl und der durchschnittlichen
Zahl von
Telephonanschlüssen je Einwohner im
Ergänzungsgebiet setzte.
Erste Erweiterungen des theoretischen Ansatzes im Hinblick auf die Herleitung
einer allgemeingültigen Theorie erfuhren die Überlegungen durch die
Einführung der Begriffe Umsatzschwelle und Reichweite von
zentralen Gütern.
Die an den zentralen Orten angebotenen Güter und Dienstleistungen haben
jeweils unterschiedlich große Marktgebiete. Neben Angeboten, die fast
täglich nachgefragt werden, gibt es andere, die wesentlich seltener in
Anspruch genommen werden. Je häufiger nun ein zentrales Gut in Anspruch
genommen wird, desto weniger werden die Nachfrager bereit sein,
größere Distanzen für die Inanspruchnahme zurückzulegen.
Ein solches Gut niedrigerer Ordnung muß daher auch an Orten mit geringer
Zentralität angeboten werden.
Je seltener ein Gut nachgefragt wird, desto wahrscheinlicher ist es auf der
anderen Seite, daß die Nachfrager für seinen Erwerb auch
größere Entfernungen zurücklegen. Solche Güter höherer
Ordnung werden daher nur an Orten höherer Zentralität angeboten. Dies
ist allein deshalb zu erwarten, weil das Anbieten eines zentralen Gutes die
Abnahme einer Mindestmenge voraussetzt, um rentabel sein zu können.
Zwei Reichweiten müssen für jedes zentrale Gut unterschieden
werden:
|
![]() Abb.3: Äußere und innere Reichweite eines zentralen Gutes |
| Unter der Annahme, daß die Verkehrsverbindungen im theoretischen Fall in alle Richtungen gleich gut sind, sind obere und untere Reichweite kreisförmig abgegrenzt mit dem zentralen Ort im geometrischen Mittelpunkt. Da sich die äußeren Reichweiten benachbarter Orte einerseits nicht überschneiden werden (Teile der Ergänzungsgebiete würden sonst ja doppelt versorgt) und die zentralen Orte andererseits untereinander gleichmäßige und möglichst geringe Abstände voneinander haben sollen (unversorgte Bereich dürfen nicht auftreten), ergibt sich eine Anordnung der zentralen Orte in einem regelmäßigen Dreiecksgitternetz mit hexagonalen Ergänzungsgebieten um jeden Ort (vgl. Abb. 4), denn nur so läßt sich ein Gebiet lückenlos und ökonomisch möglichst rationell versorgen. | ![]() Abb.4: Anordnung zentraler Orte im Raum bezogen auf ein zentrales Gut |
Für ein idealtypisches Modell (vgl. Modellbegriff) müssen einige Rahmenbedingungen ausgeklammert werden. Christaller setzte daher die folgenden Eigenschaften des betrachteten Raumes und seiner Bewohner voraus:
Unter den genannten Bedingungen und einer vollkommenen Wettbewerbssituation
ergibt sich eine maximale Anzahl von zentralen Orten, die die Ebene bedienen,
wobei hexagonale Ergänzungsgebiete gleicher Größe entstehen,
wenn gleichrangige zentrale Güter zu gleichen Preisen angeboten
werden.
Aus dem bisher Gesagten lassen sich unterschiedliche
Hierarchieniveaus herleiten, wenn man die Größe der Einzugsgebiete
variiert, also Güter unterschiedlicher äußerer und innerer
Reichweite betrachtet (verschiedene zentrale Güter). Je größer
ein Ergänzungsgebiet (der Marktbereich eines gegebenen zentralen Gutes),
desto höher die Zentralität des zugehörigen (dieses Gut
anbietenden) zentralen Ortes.
| Ausgangspunkt des Christallerschen Systems sind die B-Orte, in denen ein zentrales Gut mit der zunächst größten oberen Reichweite produziert und angeboten wird. Für alle Güter niedrigerer Ordnung ergibt sich die Notwendigkeit, neue Produktions- und Angebotsstätten zu errichten, also zwischen den B-Orten weitere Orte (K-Orte) zu gründen, die die lückenlose Versorgung der Bereiche zwischen den B-Orten mit Gütern niedrigerer Ordnung gewährleisten. Zwischen drei B-Orten entsteht je ein K-Ort, somit um einen B-Ort sechs K-Orte (vgl. Abb. 5). Nach dem gleichen Prinzip entstehen zwischen den K-Orten A-Orte, die wiederum von M-Orten (in Abb. 5 nicht dargestellt) umgeben sind. Im Zentrum von sechs B-Orten entsteht zusätzlich ein neuer Ort (G-Ort) des nächsthöheren Zentralitätsgrades (in Abb. 5 nicht dargestellt). | ![]() Abb. 5: System zentraler Orte unterschiedlicher Hierarchiestufen |
Insgesamt konnte Christaller in seiner Arbeit über Süddeutschland 7
(10) Hierarchiestufen von zentralen Orten unterscheiden, die von Einwohnerzahlen
um 800 Einwohner bei der niedrigsten Stufe (M-Ort, Marktort) bis hin zu 500.000
Einwohnern bei der höchsten Stufe (L-Ort, Landstadt) reichten (ergänzt
für Gesamtdeutschland bis hin zu 4.000.000 Einwohnern für die
Hauptstadt Berlin).
Diese von Christaller empirisch (s.o.) nachgewiesene Anordnung von
zentralen Orten auf der Grundlage des Angebots von bzw. der Versorgung
mit zentralen Gütern zeigt die Abb. 6 für den süddeutschen
Raum.

Abb. 6: System der zentralen Orte in Süddeutschland
(Quelle: Christaller, verändert)
Folgende Eigenschaften dieses Systems zentraler Orte lassen sich festhalten:
Aus diesem, strikt ökonomisch aufgebauten Versorgungsprinzip, leitete Christaller später zwei alternative Strukturprinzipien ab, die jeweils unterschiedliche Zahlen von zentralen Orten niedrigerer Hierarchie im Bezug auf einen Ort höherer Zentralität aufweisen und anders strukturierte Systeme zentraler Orte aufbauen.
| Marktprinzip [k=3]: (1 + 6 × 1/3) |
Das Angebot von zentralen Gütern ist so nah wie möglich bei den zu versorgenden Orten (Dreiecksgitternetz). Ein zentraler Ort höherer Ordnung versorgt sich selbst und zwei Nachbarorte niedrigerer Ordnung. | ![]() Abb. 7 |
| Verkehrsprinzip [k=4]: (1 + 6 × ½) |
Hier sind die Grenzen der Ergänzungsgebiete so angeordnet, daß ein leistungsfähigeres Verkehrssystem entstehen kann. Es liegen daher so viele Orte niedrigerer Zentralität wie möglich auf den Verkehrsverbindungen zwischen Orten höherer Zentralität. Ein zentraler Ort höherer Ordnung versorgt sich selbst und zusätzlich drei Orte niedrigerer Zentralität. | ![]() Abb. 8 |
| Verwaltungsprinzip [k=7]: (1 + 6 × 1) |
Um eine optimale Absonderung der Orte niedrigerer Zentralität zu erreichen, so daß jeder Ort niedrigerer Zentralität eindeutig in das Einflußgebiet eines einzigen Ortes höherer Zentralität fällt, werden die Abgrenzungen der Ergänzungsgebiete so gelegt, daß ein Ort höherer zentraler Ordnung sechs Orte niedrigerer Zentralität versorgt (verwaltet). | ![]() Abb. 9 |
Allen diesen Prinzipen ist gemeinsam, daß die Beziehungen zwischen den Orten für alle Zentralitätsstufen jeweils einheitlich sind, ein Gebiet also nur nach einem Prinzip (z.B. dem Verwaltungsprinzip) strukturiert sein kann.
Das theoretische Modell Christallers wurde ab den 40er Jahren in den USA und
etwa seit den 60er Jahren auch in Deutschland häufig für
strukturpolitische Entscheidungen herangezogen. Schon früh setzte jedoch
auch die inhaltliche und methodische Kritik an seinem Modell ein. Zumeist wurde
der berechtigte Vorwurf erhoben, daß Modell sei zu starr und die
Modellrestriktionen seien zu weit von der Realität entfernt (der rationale,
allwissende Verbraucher existiert z.B. ebensowenig wie ein Verhalten, das
jeweils nur einen Versorgungszweck pro Einkaufsfahrt zuläßt).
Christaller selbst benannte Fehlerquellen in der von ihm eingesetzten
empirischen Methode.
Folgende Einwände lassen sich zusammenfassen:
Ein Großteil dieser Einwände wurde von A. LÖSCH bei der Formulierung seiner auf "Marktnetzen" beruhenden Standorttheorie berücksichtigt.
Spätere Arbeiten gingen methodisch anders vor. Neben Untersuchungen, die auf Daten der amtlichen Statistik aufbauten (z.B. Beschäftigtenzahlen in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, Pendlerströme etc.), wurde zumeist die, auch von BOUSTEDT für die zentralörtliche Gliederung des bundesrepublikanischen Siedlungssystems verwendete Ausstattung der zentralen Orte verwendet.
Bei dieser Untersuchung der Angebotsseite wird
das Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot der Ortschaften auf das
Vorhandensein spezifischer Versorgungsangebote für eine bestimmte
Zentralitätsstufe hin untersucht. Vor allem die Schwierigkeit, einen
Ausstattungskatalog für jede Hierarchiestufe a priori definieren zu
müssen sowie die eindeutige Abgrenzung der Hierarchiestufen untereinander,
erschweren Analysen mit diesem methodischen Ansatz.
Untersuchungen, die demgegenüber von der Nachfrageseite ausgingen,
erhoben zumeist mit Hilfe von Fragebögen, das Verhalten von Konsumenten.
Neben der Erfassung des Einzugsbereiches bestimmter zentralörtlicher
Güter/Institutionen läßt sich so auch das Konsumentenverhalten
insgesamt realistischer erfassen. Nachteilig bei dieser Methode ist der
vergleichsweise hohe Aufwand, der lediglich eine Untersuchung der
zentralörtlichen Beziehungen einer begrenzten Zahl von Ortschaften sinnvoll
erscheinen läßt. Zwei Erhebungsalternativen sind möglich:
Eine weitere Alternative zur Bestimmung von Zentralität geht von der Messung des Interaktionsvolumens (z.B. Pendlerströme) zwischen den zu untersuchenden Orten aus. Nachteilig ist hierbei der sehr hohe Erhebungsaufwand, so daß sich dieses Verfahren nur zur Untersuchung der Zentralitätsniveaus weniger Orte eignet.
Neben den vielfältigen Untersuchungen auf der Mesoebene wurden etwa seit
den 70er Jahren auch eine Anzahl von Untersuchungen auf der Mikroebene der
Subzentrenhierarchie von Großstädten vorgenommen. Auch für
(West)Berlin sind eine Anzahl von Untersuchungen über die Lage und
Reichweite der Zentren und Subzentren angefertigt worden, die z.T. auch Eingang
in die Stadtplanung gefunden haben (vgl. Erläuterungsberichte zu
Flächennutzungsplanungen z.B. FNP'94). Auch hier gibt es
Untersuchungsansätze, die von der Angebots- und solche, die von der
Nachfrageseite ausgehen.
Neben der Einordnung in eine Zentrenhierarchie stehen bei innerstädtischen
Zentralitätsuntersuchungen vor allem Fragen der Abgrenzung im
Vordergrund, so daß Nutzungs- und Angebotskartierungen beinahe immer mit
einer derartigen Untersuchung verbunden sind.
Die aus Christallers Theorie abgeleiteten Erkenntnisse und die Weiterentwicklung seiner Ausgangsüberlegungen gewannen in Deutschland erst mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa 20 Jahren an Bedeutung. BOUSTEDT untersuchte beispielsweise auf der Grundlage der Arbeitsstättenzählung von 1950 mit statistischen Untersuchungsverfahren zentrale Orte in Bayern. Es wurden von ihm zwei Faktoren zur Zentralitätsmessung unterschieden:
In einer späteren Untersuchung verwendete Boustedt ein empirisches Verfahren, mit dem er die Konzentration bzw. das Vorhandensein von insgesamt 21 zentralen Institutionen erhob.
Auf der Grundlage eines gänzlich anderen methodischen Konzeptes - der
Erhebung der Inanspruchnahme zentraler Güter und Dienstleistungen ausgehend
vom Ergänzungsgebiet - wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1966-68 als
Gemeinschaftsaufgabe des Zentralausschusses für deutsche
Landeskunde, der geographischen Hochschulinstitute und des
Instituts für Landeskunde eine funktionalräumliche
Gliederung erarbeitet. Bei dieser "empirischen Umlandmethode"
wurden zentrale Orte aufgrund ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme durch die
Bevölkerung des Umlandes mit dem Ziel der Erarbeitung
strukturpolitischer bzw. raumordnerischer Maßnahmenvorschläge
unterschieden. Es wurden vier Haupt- oder Normalstufen unterschieden:
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![]() Landesentwicklungsplan Brandenburg I (Quelle: Raumordnungsbericht 1998:32, bearbeitet) Für die neuen Bundesländer wurde das Prinzip der zentralörtlichen Gliederung nach der Wiedervereinigung übernommen. In der obigen Karte wird das für die gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg gewählte Leitbild der dezentralen Konzentration deutlich. |
| Es wurden
876 zentrale Orte und 44 Selbstversorgerorte ausgewiesen und kartiert. Insgesamt
gab es in der alten Bundesrepublik 54 zentralörtliche Bereiche höherer
Stufe und 635 zentralörtliche Bereiche mittlerer Stufe. Vereinzelt wurden zentralörtliche Untersuchungen auch im Rahmen der Erschließung eingesetzt, wie z.B. in den Niederlanden bei der siedlungsstrukturellen Planung nach Maßnahmen der Neulandgewinnung. |
[cb]
Literatur zu diesem Kapitel:
HAGGET, P. (19912) Geographie - Eine
moderne Synthese. Stuttgart.
HEINRITZ, G.
(1979) Zentralität und zentrale Orte. Stuttgart.